Folgende Leistungen
bieten wir Ihnen…
Seit mehr als 30 Jahren sind wir für unsere Mandanten ein vertrauensvoller und verlässlicher Partner in allen steuerlichen Angelegenheiten. Unser Angebot umfasst dabei nicht nur die klassischen Bereiche der Steuerberatung wie die Erstellung von Steuererklärungen. Weitere Kernkompetenzen sind die Finanz- und Lohnbuchhaltung, das Erstellen von Jahresabschlüssen und die Unternehmensberatung.
Da Barsinghausen als Sitz des Niedersächsischen Fußballverbandes eine spezielle Beziehung zum Sport hat, gehört auch das Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht zu unseren Leistungsschwerpunkten. Das Vertrauen der Mandanten in unsere Arbeit steht bei uns im Mittelpunkt. Flexible Bürozeiten gewährleisten einen permanenten persönlichen Austausch. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!
Das Team der
TREURAT Steuer-
beratungsgesellschaft
mbH…
Das Vertrauen der Mandanten in unsere Arbeit steht bei uns im Mittelpunkt. Zählen Sie auf ein motiviertes Team, das mit Kompetenz und Spaß an der Arbeit nach der bestmöglichen Mandanten-Zufriedenheit strebt. Flexible Bürozeiten gewährleisten einen permanenten persönlichen Austausch.
Unser Service lebt von der Qualität der mitarbeitenden Menschen – im fachlichen wie im menschlichen Bereich. Deshalb legen wir großen Wert auf die stetige Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!
Steuerberatung
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie als unseren Mandanten vorausschauend zu beraten und in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Sie erhalten von uns eine optimale Steuergestaltung, Buchführung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.
Wir fertigen Steuererklärungen für:
– alle Unternehmen und Freiberufler
– alle Arbeitnehmer
– Vermieter
– Kapitaleinkünfte
– Rentner
Führung von Rechtsbehelfsverfahren
Mitwirkung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Individuelle Beratung zu steuerlichen Sachverhalten
Rechnungswesen
Ein Leistungsschwerpunkt der TREURAT Steuerberatungsgesellschaft mbH sind die Bereiche der Finanz-/Lohnbuchhaltung, Abschlusserstellung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung.
Auf Grund der von Ihnen eingereichten Daten erhalten Sie von uns folgende Dienstleistungen:
– Konteneinrichtung
– Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle
– Verwaltung der offenen Posten von Kunden und Lieferanten
– Erledigung des Mahnwesens
– Einrichtung einer Kostenstellenrechnung
– Geschäftsanalyse
– Erstellung von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
– Liquiditätsplanung
– Betriebswirtschaftliche Auswertungen
– Umsatzsteuervoranmeldungen
– Lohn- und Gehaltsabrechnungen
– Meldungen bei Sozialversicherungsträgern
– Lohnsteueranmeldungen
– Beitragsnachweise
– Lohnsteuerrechtliche Auskünfte
Betriebswirtschaftliche Beratung
Die betriebswirtschaftliche Beratung ist vielfältig und kann sowohl Organisationsberatung als auch Planungsrechnungen wie z. B. Liquiditäts- oder Ergebnisplanung umfassen. Ebenso in dieses Feld gehören die Unternehmenswertermittlung oder die Erstellung von Businessplänen.
BERATUNG
Sie haben Ihr Unternehmen erfolgreich auf dem Markt positioniert.
Aber wo wird es in fünf Jahren stehen?
Ob Ihr Unternehmen wirklich optimal für die Zukunft gerüstet ist, können wir Ihnen mit einer zielgerichteten betriebswirtschaftlichen Analyse zeigen. Von der Logistik über die Produktion oder Dienstleistung bis hin zum Marketing müssen alle Abläufe auf den Prüfstand gestellt werden.
FÖRDERUNG MIT RAT UND TAT
Fachkundigen betriebswirtschaftlichen Rat gibt Ihnen die TREURAT, da wir Ihr Unternehmen bereits durch die Buchführung und die Jahresabschlusserstellung kennen. Daten, die ein außenstehender Berater erst mühsam erheben müsste, liegen der TREURAT bereits schon vor. Dabei liegt das Augenmerk auf einer vertrauensvollen und langfristigen Zusammenarbeit auch auf betriebswirtschaftlichem Gebiet.
Mit Vorkenntnissen aus der dauerhaften Betreuung und dem Einsatz von Analyseverfahren aus der Unternehmensberatung hat Ihr Steuerberater günstige Voraussetzungen, um die richtigen Maßnahmen zu bestimmen und ihre Durchführung unterstützend zu begleiten.
Auf einen Blick:
Gestaltungsberatung
- Steuerliche Vertragsgestaltung
- Rechtsformvergleich
- Steuerbelastungsrechnung und -vergleich
- Umgestaltungen/Umstrukturierungen
- Unternehmens- und Beteiligungskauf
- Gesellschafterberatung
- Vermögensübertragung
- Erbschaftsteuerliche Beratung
Allgemeine Unternehmensberatung
- Bilanzpolitik und -planung
- Kostenrechnung
- Controlling
- Steuerplanung
- Rentabilitätsplanung
- Investitionsrechnung und -planung
- Finanz- und Liquiditätsplanung
- Unternehmensanalyse
- Aufbau-/Ablauforganisation
- Kreditverhandlung
- Unternehmensbewertung
Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Vereine unterliegen vielfach nur verminderten steuerlichen Pflichten und müssen oft nur einmal in drei Jahren eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Das gilt aber nur dann, wenn sie centgenau unter den Grenzen für die Gemeinnützigkeit bleiben. Überschreiten die Erlöse die Grenzen, kommt ein Vielfaches an steuerlichen Pflichten auf den Verein zu. Wir beraten Sie gerne hierzu!
Sportvereine, die ein eigenes Vereinsheim bewirtschaften, betreiben neben ihren sportlichen Aktivitäten einen so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, für den die ganz normalen steuerlichen Rahmenbedingungen gelten.
Stifter und Stiftungen betreuen wir auch in steuerlicher Hinsicht umfassend.
Über Buchhaltung, Auswertung und Fertigung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen hinaus beraten wir bestehende Stiftungen hinsichtlich der steuerlichen Optimierung. Dabei strukturieren und koordinieren wir gemeinnützige und wirtschaftliche Tätigkeiten von Stiftungen wie z. B. Zweckbetriebe, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Immobilien.
Der Wegfall der Gemeinnützigkeit auf Grund fehlerhafter Satzungsgestaltung sowie auf Grund von Fehlern in der tatsächlichen Geschäftsführung einer Stiftung kann für den Stifter und die Stiftung weitreichende steuerliche Folgen bis hin zum Wegfall sämtlicher bereits in Anspruch genommener Steuervorteile haben. Bei den von uns begleiteten Stiftungen stellen wir sicher, dass die Gemeinnützigkeit auf Dauer erhalten bleibt oder ein geplanter Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit erfolgt.
Stiftungsvorstände und deren Steuerberater unterstützen wir, wenn durch Untätigkeit oder Mittelfehlverwendung die Erteilung von Auflagen oder die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörde droht.
Bei bevorstehenden Steuer- und Betriebsprüfungen begutachten und überprüfen wir Satzungen und tatsächliche Geschäftsführung vorsorglich auf die Einhaltung des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts, um durch Korrekturen finanzbehördliche Maßnahmen zu vermeiden.
Gemeinnützige Vereine unterliegen vielfach nur verminderten steuerlichen Pflichten und müssen oft nur einmal in drei Jahren eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Das gilt aber nur dann, wenn sie centgenau unter den Grenzen für die Gemeinnützigkeit bleiben. Überschreiten die Erlöse die Grenzen, kommt ein Vielfaches an steuerlichen Pflichten auf den Verein zu. Wir beraten Sie gerne hierzu!
Sportvereine, die ein eigenes Vereinsheim bewirtschaften, betreiben neben ihren sportlichen Aktivitäten einen so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, für den die ganz normalen steuerlichen Rahmenbedingungen gelten.
Stifter und Stiftungen betreuen wir auch in steuerlicher Hinsicht umfassend.
Über Buchhaltung, Auswertung und Fertigung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen hinaus beraten wir bestehende Stiftungen hinsichtlich der steuerlichen Optimierung. Dabei strukturieren und koordinieren wir gemeinnützige und wirtschaftliche Tätigkeiten von Stiftungen wie z. B. Zweckbetriebe, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Immobilien.
Der Wegfall der Gemeinnützigkeit auf Grund fehlerhafter Satzungsgestaltung sowie auf Grund von Fehlern in der tatsächlichen Geschäftsführung einer Stiftung kann für den Stifter und die Stiftung weitreichende steuerliche Folgen bis hin zum Wegfall sämtlicher bereits in Anspruch genommener Steuervorteile haben. Bei den von uns begleiteten Stiftungen stellen wir sicher, dass die Gemeinnützigkeit auf Dauer erhalten bleibt oder ein geplanter Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit erfolgt.
Stiftungsvorstände und deren Steuerberater unterstützen wir, wenn durch Untätigkeit oder Mittelfehlverwendung die Erteilung von Auflagen oder die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörde droht.
Bei bevorstehenden Steuer- und Betriebsprüfungen begutachten und überprüfen wir Satzungen und tatsächliche Geschäftsführung vorsorglich auf die Einhaltung des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts, um durch Korrekturen finanzbehördliche Maßnahmen zu vermeiden.